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Vertragstreue

Handel und Landwirtschaft angesprochen

Ein funktionierender Handel setzt die Einhaltung geschlossener Verträge voraus. Darauf weist der Branchenverband Agrarhandel hin.
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Gestiegene Energie- und Transportkosten infolge des Ukrainekrieges treffen alle Marktbeteiligten Der Wertschöpfungskette Agrar gleichermaßen und geben keiner Vertragspartei das Recht, sich an getroffene Vereinbarungen nicht mehr halten zu müssen oder Änderungen verlangen zu können. Auf diesen Grundsatz weist die Branchenorganisation Der Agrarhandel aus aktuellem Anlass hin: In der laufenden Kampagne wurde aufgrund der attraktiven Preise teilweise mehr als 50 Prozent der Ernte 2022 von der Landwirtschaft vorkontrahiert, teilt die Organisation mit.

Schadenersatz

Sollte unter dem Vorwand höherer Gewalt oder gestörter Geschäftsgrundlage eine Partei versuchen, sich der Kontraktverpflichtung zu entziehen, würde das über Jahre gewachsene Vertrauensverhältnis zwischen Landwirtschaft und Erfassungshandel gestört. Weiter heißt es in der Mitteilung, dass es kein allgemein gültiges Recht einer Vertragspartei auf ein „gewinnbringendes Geschäft“ gebe. Es könne auch dazu kommen, dass ein im Nachhinein verlustreicher Vertrag erfüllt werden müsse. Auch dies könne sowohl Erfassungshandel als auch Landwirtschaft treffen. Das einseitige Abweichen oder Nicht-Erfüllen von Verträgen führe dabei in der Regel zur Schadenersatzpflicht.

Zum Hintergrund: Der Agrarhandel e.V. ist nach eigenen Angaben die Interessenvertretung des Agrarhandels in Deutschland. Der Verein ging im März dieses Jahres aus dem Bundesverband Agrarhandel und dem Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse hervor. Die Mitgliedsunternehmen beliefern die Landwirtschaft mit Saatgut, Futter-, Pflanzenschutz- und Düngemitteln. Sie erfassen Agrarrohstoffe wei Getreide und Ölssaaten und vermarkten sie als Nahrungs- und Futtermittel im In- und Ausland. Weitere Mitglieder sind Makler, Importeure und Exporteure von Agrarerzeugnissen.

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