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Rumänische Erntehelfer: Vermittlungsverfahren vereinfacht

Die Zentrale Ausland- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit hat das Vermittlungsverfahren für rumänische Arbeitskräfte vereinfacht. Die Einstellzusagen/Arbeitsverträge werden jetzt direkt an die deutschen Arbeitgeber verschickt.
Veröffentlicht am
In der Vergangenheit kam es bei der Weiterleitung und Aushändigung der Einstellungszusagen/Arbeitsverträge (EZ/AV) in Rumänien zu massiven Verzögerungen, die eine pünktliche Arbeitsaufnahme der Saisonkräfte in Deutschland gefährdete. Aus diesem Grund hat der Berufsstand sich für eine Änderung des Vermittlungsverfahrens eingesetzt. Statt einer Weiterleitung des EZ/AV an die Partnerverwaltung in Rumänien sollen die Verträge von der Zentralen Ausland- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit direkt an den deutschen Arbeitgeber gesandt werden, der dann die Saisonkraft über den Arbeitsbeginn zu informieren hat. Dieses Verfahren hat sich bereits bei der Vermittlung polnischer Saisonarbeitskräfte bewährt. Die ZAV hat Anfang...
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