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Forstverbände legen Gutachten vor

Mehr Freiheit statt Einschränkungen

In einem von den Waldbesitzerverbänden beauftragten Gutachten wird das geplante neue Bundeswaldgesetz als verfassungswidrig eingestuft. Die Verbände sehen in den Regierungsplänen einen Verstoß gegen das Grundgesetz, gerade mit Blick auf das Eigentum und auf die Berufsfreiheit. Sie lehnen den Entwurf ab.

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Der Holzeinschlag soll nach den Plänen zum neuen Bundeswaldgesetz in den Hintergrund geraten. Das ist ein wesentlicher Grund dafür, warum die Verbände der Waldbesitzer den Gesetzesentwurf durch die Bank ablehnen. Sie sehen sich ihrer Grundrechte beraubt und fürchten zudem noch mehr Bürokratie. Eine Flut von neuen Verfahren könnte die Verwaltungen regelrecht lahmlegen.
Der Holzeinschlag soll nach den Plänen zum neuen Bundeswaldgesetz in den Hintergrund geraten. Das ist ein wesentlicher Grund dafür, warum die Verbände der Waldbesitzer den Gesetzesentwurf durch die Bank ablehnen. Sie sehen sich ihrer Grundrechte beraubt und fürchten zudem noch mehr Bürokratie. Eine Flut von neuen Verfahren könnte die Verwaltungen regelrecht lahmlegen.Borlinghaus
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Wurden die Pläne zu einem überarbeiteten Bundeswaldgesetz (BWaldG) zunächst nur in juristischen Kreisen diskutiert, änderte sich dies schlagartig als Mitte November erstmals ein Vorentwurf kursierte. Seitdem stünden die Waldbesitzer regelrecht unter Schock, meinte Dr. Jürgen Gaulke, Sprecher von AGDW – Die Waldeigentümer, bei einer Online-Pressekonferenz am 17. Januar. Daran habe sich auch mit dem ersten offiziellen Referentenentwurf, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet, nichts geändert. Die Waldbesitzer seien empört, aufgebracht und protestierten. Die Novellierung des Bundeswaldgesetzes durch die Bundesregierung ist nach Ansicht der privaten Waldeigentümer klar verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt das über 60-seitige Gutachten der auf Verfassungs- und Umweltrecht spezialisierten Kanzlei Dombert, das von den Verbänden AGDW – Die Waldeigentümer und Familienbetriebe Land und Forst mit Unterstützung der Betriebsleiterkonferenz (BLK) der AGDW in Auftrag gegeben wurde.

Verstoß gegen die Grundrechte

Gutachter Tobias Roß von der Kanzlei Dombert stellte fest, dass die vorgesehene Beschränkung der Baumartenwahl, die Herabstufung der Holzproduktion und die Begrenzung anderer waldbaulich-betrieblicher Freiheiten die Grundrechte des Eigentums (Art. 14 Grundgesetz) und der Berufsfreiheit (Art. 12 Grundgesetz) verletzen. Es gibt an vielen Stellen verfassungsrechtliche Bedenken. Die Rede sei von heimischen Baumarten und keiner wisse, was damit konkret gemeint sei. Nach Ansicht der Verbände sollten das Waldbesitzer und Förster vor Ort selbst entscheiden. „Wir halten zentrale Regelungen des Entwurfs für verfassungswidrig, weil gegen mehrere Grundrechte verstoßen wird“,  so Roß. Bei dem Entwurf handele es sich um einen Paradigmenwechsel im Waldrecht, wie man ihn so in der Bundesrepublik bisher nicht gesehen habe. So verstoße die geplante Nachrangigkeit der Holzproduktion gegenüber Klimaschutz und Biodiversität aus Sicht von Roß gegen die Verfassung. Waldeigentum und Waldbewirtschaftung seien im Grundgesetz gleich doppelt geschützt, nämlich die Eigentumssubstanz über Artikel 14 GG und die Bewirtschaftungstätigkeit über Artikel 12 GG (Berufsfreiheit). „Die Neuordnung der Waldfunktionen, die in verschiedenen Regelungen des Gesetzentwurfes zum Ausdruck kommt, entwertet die Waldsubstanz und erschwert die Waldbewirtschaftung erheblich“, sagte Roß. „Für so weitreichende Wertminderungen und Nutzungseinschränkungen fehlt es gleichermaßen an einer hinreichend gesicherten Tatsachen- und Erkenntnisgrundlage sowie erst recht an einer Erforderlichkeit der Regelungen“, erläuterte Roß. AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter ergänzte: „Der Walderhalt ist erstes Ziel aller waldbäuerlichen Anstrengungen, denn nur in einem stabilen Wald sind die Holzproduktion sowie alle anderen Ökosystemleistungen gesichert. Die Neuordnung der Waldfunktionen ist nicht erforderlich und unverhältnismäßig.“

Absurde Strafvorschriften

Auch die erstmals in einem Bundeswaldgesetz vorgesehenen Strafvorschriften von bis zu einem Jahr Haft seien eklatant verfassungswidrig, sagte Roß. Die Haft- und Geldstrafen sollen laut Entwurf etwa für unerlaubte Kahlschläge, das Einbringen von Stoffen in den Waldboden oder die Störung der „Stille des Waldes“ gelten. Ein generelles Kahlschlagsverbot würde eine deutliche Verschärfung der bisherigen Gesetzeslage nach sich ziehen. Die Gesetzesbegründung führe an keiner Stelle den Beweis, dass das seit 50 Jahren bewährte BWaldG nicht mehr den gegenwärtigen Herausforderungen gewachsen ist, sagte Roß.  Keine einzige Regelung des geltenden BWaldG verhindere eine adäquate Wiederaufforstung der Kalamitätsflächen, den Waldumbau, die Schaffung von klimaresilienten Wäldern, die Förderung von Biodiversität, den Schutz bedrohter Arten und die CO2-Bindung.

„Die Strafvorschriften sind völlig überzogen und Ausdruck eines uns völlig unverständlichen Misstrauens der Politik in die zwei Millionen privaten Waldbesitzer“, sagte AGDW-Präsident Bitter. „Nur die Freiheit und Vielfalt des Eigentums kann angesichts der Vielfalt der Standorte die Zukunft des Waldes optimal sichern“, meinte er weiter.  Überbürokratisierung, Überregulierung und Kontrollzwang des Staates drohten gerade die wichtigen kleinen und mittleren Waldbesitzer zu überlasten. Bitter verwies auf die eindeutige Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats für Waldpolitik beim BMEL, dass sich der Gesetzgeber auf gewisse Mindeststandards beschränken sollte, statt Mikromanagement zu betreiben. „Nicht Naturschutz- und Waldbehörden sind die besten Waldbewirtschafter, sondern eigenverantwortliche Waldbesitzer, die auf Bioökonomie setzen“, sagte Bitter.

Im Widerspruch zur Holzinitiative

Max von Elverfeldt, Bundesvorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, stellte heraus, dass das neue Bundeswaldgesetz seiner Ansicht nach nicht zur Holzbauinitiative der Bundesregierung passt. „Wir wollen, dass mehr mit Holz gebaut wird, aber woher soll die Holzmenge kommen, wenn die Bewirtschaftung der Wälder eingeschränkt wird?“ Die Waldbesitzer hätten gut ausgebildete Fachleute vor Ort, die ihre Wälder mit Engagement und Können bewirtschaften und hohes Interesse an einem zukunftsfähigen Wald haben. Diese gelte es zu motivieren, um die Mammutaufgabe „Zukunftsorientierter Waldumbau“ zu stemmen. Das geplante Bundeswaldgesetz sei ein Demotivationsprogramm für Waldbesitzer und werde den Waldumbau eher verhindern als beschleunigen.

Keine zusätzlichen Fesseln

„Die Waldbesitzer brauchen Freiheit in der Bewirtschaftung ihrer Wälder, keine zusätzlichen Fesseln“, betonte Karl-Joachim Baron von Brandenstein, Sprecher der Betriebsleiterkonferenz (BLK) der AGDW. Dem Bauern werde auch nicht vorgeschrieben, ob er Gerste oder Weizen anpflanzt. Das neue Bundeswaldgesetz aber wolle die Eigentümer bei der Pflanzung auf heimische Baumarten beschränken. Das sei unsinnig, so von Brandenstein: „Der Wald ist ein Generationenvertrag; niemand hat ein so großes Wissen über seinen Wald und ein so großes Interesse an dem Erhalt seines Waldes wie der Eigentümer, der ihn an die nächste Generation so gesund wie möglich weitergeben will.“ 

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