Problematisch an dem „Schweinepatent“ ist, dass nicht nur ein technisches Verfahren, sondern darüber hinaus auch weitere Elemente der herkömmlichen Züchtung patentiert werden. Mit Unterstützung der Landesbauernverbände wird der DBV gegen dieses Patent Einspruch einlegen. Ziel des Einspruchs ist ein Widerruf oder wenigstens eine Einschränkung des Patents. Entsprechend dem geltenden Recht muss sichergestellt werden, dass herkömmliche Züchtungsverfahren nicht patentierbar sind, sondern jedem Züchter ohne Zahlung von Lizenzgebühren zur Verfügung stehen. Dies muss auch dann gelten, wenn herkömmliche Züchtungsverfahren mit einem technischen Verfahren verbunden werden. Nach Auffassung des DBV steht mit diesem Patent nicht weniger als...