Absatzfondsbeiträge zurück
Das Bundesverfassungsgericht hat am 3. Februar 2009 entschieden, dass die Regelungen des Absatzfondsgesetzes zur Abgabenerhebung in der Land- und Ernährungswirtschaft mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig sind. LBV-Rechtsreferent Dr. Arne Rudolph erklärt, wann und wie Beiträge zurückzufordern sind.
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