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Absatzfondsbeiträge zurück

Das Bundesverfassungsgericht hat am 3. Februar 2009 entschieden, dass die Regelungen des Absatzfondsgesetzes zur Abgabenerhebung in der Land- und Ernährungswirtschaft mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig sind. LBV-Rechtsreferent Dr. Arne Rudolph erklärt, wann und wie Beiträge zurückzufordern sind.

Veröffentlicht am
Das Urteil bedeutet zunächst, dass ab dem 3. Februar 2009 in den Abrechnungen zum Beispiel von Molkereien und Schlachtereien an die Landwirte keine Absatzfondsbeiträge mehr abgezogen werden dürfen. Es ist ratsam, die Abrechnungen entsprechend zu prüfen und gegebenenfalls eine Rückerstattung der Beiträge zu fordern. Schuldner der Abgaben an den Absatzfonds zur Finanzierung der CMA und ZMP war nicht direkt der Landwirt, sondern Molkereien, Schlachtunternehmen, Mühlen oder der Getreidehandel als sogenannte Flaschenhalsbetriebe. In den meisten Fällen wurden die Absatzfondsbeiträge an die Landwirte weiterbelastet. Unter gewissen Voraussetzungen hat der Landwirt gegen den Flaschenhalsbetrieb einen Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge....
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