Cross Compliance: Kontrolle der Aufzeichnungspflicht
Die im Pflanzenschutzrecht seit 12. März 2008 bestehende Dokumentationspflicht für die Pflanzenschutzmittelanwendung wird ab diesem Jahr sowohl im Rahmen der Fachrechts- als auch der Cross Compliance- Kontrollen geprüft. Danach werden 2009 die elektronischen oder schriftlichen Aufzeichnungen für 2008 kontrolliert. Das meldet das Ministerium Ländlicher Raum (MLR).
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