Zwei Drittel unbezahlte Arbeit
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Im Vergleich zur vorangegangenen Erhebung 2001/2002 ist der Anteil der unbezahlten Arbeit bei beiden Geschlechtern gesunken. Zu den unbezahlten Arbeiten zählen neben der Haushaltsführung und Betreuung von Haushaltsmitgliedern auch die Unterstützung von Personen in anderen Haushalten sowie ehrenamtliches und freiwilliges Engagement. Frauen verbrachten 2012/2013 beispielsweise jede Woche über 2,5 Stunden weniger mit der Zubereitung von Mahlzeiten, der Reinigung der Wohnung oder der Textilpflege als elf Jahre zuvor. Männer verwendeten 2012/2013 wöchentlich eine Stunde weniger auf Gartenarbeit, Tierpflege, Bauen und handwerkliche Tätigkeiten als 2001/2002.
Der Zeitaufwand für Arbeit unterscheidet sich deutlich zwischen Haushalten mit und ohne Kind. Eltern zwischen 18 und 64 Jahren in Alleinerziehenden- und Paarhaushalten arbeiteten im Durchschnitt gut 58 Stunden je Woche. Das waren über 9,5 Stunden mehr als bei Paaren ohne Kind und Alleinlebenden derselben Altersgruppe (48,5 Stunden). Die Differenz ergibt sich vorrangig durch 10,5 Stunden mehr unbezahlte Arbeit, die etwa bei der Kinderbetreuung oder der Haushaltsführung anfällt. Mütter verbrachten je Woche durchschnittlich sieben Stunden weniger mit Erwerbsarbeit und 15 Stunden mehr mit unbezahlter Arbeit als Frauen, die allein oder in einer Partnerschaft ohne Kind lebten. Väter hingegen leisteten sowohl mehr bezahlte Arbeit (+ 7 Stunden) als auch mehr unbezahlte Arbeit (+ 4 Stunden) als Männer ohne Kind. Insgesamt wandten Väter gut zwei Stunden mehr Zeit für Arbeit auf als Mütter.
Methodische Hinweise
Die Zeitverwendungserhebung 2012/2013 gibt Aufschluss darüber, wie viel Zeit Menschen in Deutschland für verschiedene Lebensbereiche verwenden. Dazu wurden von August 2012 bis Juli 2013 gut 5000 Haushalte auf freiwilliger Basis befragt. Über 11 000 Haushaltsmitglieder ab zehn Jahren dokumentierten an drei vorgegebenen Tagen in detaillierter Form ihren Tagesverlauf.
Die Zeitverwendungserhebung 2012/2013 wurde mit finanziellen Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert.
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