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Checkliste für die Wahl

Hilfe bei der Pflege

„24-Stunden-Betreuung“ ist ein Angebot, das sich als Werbeanzeige in vielen Zeitungen findet. Wer zu Hause einen pflegebedürftigen Angehörigen betreut, wünscht sich oft, dass immer jemand vor Ort ist und bei Bedarf helfen kann. Hierzu Gedankenanstöße des Seniorenbüros Biberach und des Pflegestützpunktes Ravensburg, wenn über eine osteuropäische Hilfskraft nachgedacht wird.

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Der von vielen Anbietern verwendete Begriff „24-Stunden-Pflege“ führt in die Irre: Denn es handelt sich weder um eine fachlich-professionelle Pflege noch um eine Leistung rund um die Uhr. So stellt die Verbraucherzentrale klar. Eine Betreuungskraft kann nicht an sieben Tagen rund um die Uhr für die hilfsbedürftige Person da sein. Auch die pflegende Frau braucht Pausen, arbeitsfreie Zeiten und ihre Nachtruhe. Die Verbraucherzentrale stellt zudem klar: Eine osteuropäische Betreuungskraft kann nur das leisten, was jemand ohne Ausbildung im Haushalt übernehmen kann. Das nennt man Laienpflege. Im Gegensatz dazu unterliegt professionelle Pflege bestimmten Anforderungen und wird von Fachkräften durchgeführt. 


Grundsätzlich wird empfohlen, einen ambulanten Pflegedienst als Kooperationspartner zu beauftragen. Dieser übernimmt die medizinische Behandlungspflege und kann die Hilfskraft anleiten. So empfehlen es das Seniorenbüro Biberach und der Pflegestützpunkt Ravensburg in ihrer „Checkliste osteuropäische Hilfskräfte“. Die Inhalte der untenstehenden Zum-Thema-Kästen sind von diesen beiden Beratungseinrichtungen zusammengestellt worden. 
Wer mithilfe einer deutschen Vermittlungsagentur eine Helferin sucht, wird zunächst in einem Fragebogen nach seinen Wünschen, Anforderungen und Wohnverhältnissen gefragt. Die Vermittlerin macht sich dann bei den ihr bekannten ausländischen Dienstleistungsagenturen auf die Suche nach einer passenden und gerade zur Verfügung stehenden Helferin. Die einsatzbereiten Frauen werden mit Personalbogen und Foto vorgestellt. Wer glaubt, eine passende Frau gefunden zu haben, sollte auf jeden Fall sofort mit ihr telefonieren. Dann sind ihre im Personalbogen angegebenen Deutschkenntnisse überprüfbar und praktische Themen, wie zur Freizeitregelung, können zur Sprache kommen. 

Mit vielen Fragen müssen Sie sich vorab eingehend auseinandersetzen, wie: Ertrage ich eine fremde Person, die in meiner Küche und Wohnung selbstständig wirtschaftet? Kann ich eine andere Religion/Kultur/Essen tolerieren? Was ist bei der Arbeitszeit zu beachten und wie regle ich Wochenarbeitszeit, Ruhezeiten, freie Tage? Hier gilt das deutsche Arbeitszeitgesetz! 
Steht ein eigenes Zimmer zur Verfügung? Internetanschluss oder Telefonflatrate ins Ausland für den Kontakt mit der Familie im Herkunftsland? Wie schnell ist der Einsatz nötig/möglich? Wie lange kann die Kraft bleiben? Welche Kosten und Gebühren fallen an für Vermittlung, An- und Abreise, Personalwechsel? Liegt eine A1-Bescheinigung vor, die bestätigt, dass die Hilfskraft im Herkunftsland sozialversichert ist?  

Was die Hilfskraft darfHauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie kochen, putzen, Wäsche waschen, einkaufenSoziale Betreuung: sich unterhalten, spazieren gehen, vorlesen – bei entsprechenden Sprachkenntnissen, Begleitung zu Arzt- und BehördengängenEinfache Hilfe bei der Grundpflege, wie Hilfe beim Anziehen, beim Waschen, beim Toilettengang, beim Essen und TrinkenKeine Behandlungspflege, das heißt, keine medizinischen Verrichtungen wie Spritzengeben, Medikamente herrichten, Verbände wechseln.

Welche Modelle es gibt
Arbeitgebermodell: Die Vermittlung erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit (ZAV) oder eine private Agentur. Die pflegebedürftige Person beschäftigt eine osteuropäische Hilfskraft, wird also zum Arbeitgeber. Für die Hilfskraft müssen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern bezahlt werden. Außerdem muss ein Arbeitsvertrag zwischen der pflegebedürftigen Person und der osteuropäischen Hilfskraft geschlossen werden. 
Entsendemodell: Die osteuropäische Hilfskraft ist bei einem Dienstleister im Herkunftsland angestellt. Dieser entsendet seine Mitarbeiterin im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit nach Deutschland in den Haushalt der pflegebedürftigen Person. Grundlage ist ein Dienstleistungsvertrag, den die pflegebedürftige Person mit dem Unternehmen abschließt. Den Kontakt zwischen dem osteuropäischen Dienstleister und der pflegebedürftigen Person stellt in der Regel eine Vermittlungsagentur in Deutschland her.  

Was die Hilfskraft darf

  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie kochen, putzen, Wäsche waschen, einkaufen
  • Soziale Betreuung: sich unterhalten, spazieren gehen, vorlesen – bei entsprechenden Sprachkenntnissen, Begleitung zu Arzt- und Behördengängen
  • Einfache Hilfe bei der Grundpflege, wie Hilfe beim Anziehen, beim Waschen, beim Toilettengang, beim Essen und Trinken
  • Keine Behandlungspflege, das heißt, keine medizinischen Verrichtungen wie Spritzen geben, Medikamente herrichten, Verbände wechseln. 

Auf Qualität achten
Vermittlungsagenturen für osteuropäische Hilfskräfte gibt es viele in Deutschland, wie die Suche im Internet zeigt. Das sollten Sie beachten, wenn Sie nach einer geeigneten Agentur suchen:

  • Ausführliche Erhebung des Hilfebedarfs mit der oder dem Betroffenen
  • Besichtigung der Räumlichkeiten vor Ort, Wohnortnähe der Agentur
  • Begleitung der pflegebedürftigen Person und der Hilfskraft 
  • Ansprechpartner bei Rückfragen und Problemen
  • Aussagekräftiges Infomaterial.  


 

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