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Die Pflegestützpunkte im Land bieten Beratung

Hilfe im Pflegefall

Vater hatte einen Schlaganfall und wird demnächst aus der Klinik nach Hause entlassen. Mutter ist gestürzt. Nach einem Oberschenkelhalsbruch kann sie nicht mehr selbst für sich sorgen. Jetzt sind die Kinder gefordert. In kurzer Zeit muss Hilfe organisiert, müssen entsprechende Anträge gestellt werden. Mehr als 60 „Pflegestützpunkte“ in Baden-Württemberg bieten für Betroffene Orientierung und kompetene Hilfe. 

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Wird in der Familie plötzlich ein Elternteil pflegebedürftig, muss viel organisiert werden. Die Pflegestützpunkte im Land helfen weiter.
Wird in der Familie plötzlich ein Elternteil pflegebedürftig, muss viel organisiert werden. Die Pflegestützpunkte im Land helfen weiter.Karl Horat
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Seit 2009 gibt es die Pflegestützpunkte, die nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Bevölkerung bundesweit einzurichten sind. Finanziell getragen ist ihre Arbeit von Kommunen, Landkreisen, Pflegekassen (auch Landwirtschaftliche Kranken- und Pflegekasse) und Sozialverbänden wie Diakonie, Caritas oder DRK.

In Baden-Württemberg gibt es derzeit rund 60 Stützpunkte. Die Städte-Liste und weitere Informationen gibt es unter www. gesundheits-und-pflegeberatung.de. Die Beratung ist kostenlos, neutral, sie unterliegt der Schweigepflicht und ist auch anonym möglich. Sie kann telefonisch, im Pflegestützpunkt oder zu Hause erfolgen. Alle die praktische Pflege betreffenden Fragen, sowie Fragen finanzieller und rechtlicher Art können hier geklärt werden. Bei Bedarf helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch beim Ausfüllen von Anträgen sowie, beim Vermitteln und Koordinieren von Hilfen.

Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg unter:

http://www.gesundheits-und-pflegeberatung.de/

 

Was muss im Pflegefall beantragt werden?

  • Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der Krankenkasse, Pflegekasse; Die Leistung ist unabhängig von der Einkommens- oder Vermögenssituation.
  • Eventuell Antrag auf Reha, im Anschluss an die Klinik, bei der Krankenkasse stellen.
  • Wenn die Pflegesituation noch nicht geklärt ist, kann Kuzzeitpflege sinnvoll sein, dann bei der Pflegekasse beantragen.
  • Antrag bei der Pflegekasse auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie für Badumbau, Treppenlift, Türverbreiterung; nicht vor Kostenzusage mit dem Umbau beginnen!
  • Falls Leistungen der Pflegeversicherung, Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Pflege zu finanzieren: zusätzlich Antrag auf Hilfe zur Pflege ambulant (zu Hause) oder stationär (im Heim), oder für Kurzzeitpflege beim Sozialamt stellen.

Nicht versäumen!

  • Das Thema „Pflege“ offen angehen, in Familie und Beruf. Frühzeitig Hilfe holen, nicht alleine bleiben.
  • Eigene Grenzen beachten: Organisatorische Pflichtaufgaben sind zeitaufwändig (Behördengänge, Telefonate, Antragsstellung, Rezepte beim Arzt einholen, Medikamente und Hilfsmittel besorgen ...) deshalb nicht zu viele pflegerische und hauswirtschaftliche Aufgaben auch noch selbst übernehmen;
  • Als pflegende Angehörige Auszeiten einplanen (täglich, pro Woche, Urlaub).
  • Rechtliche Situation (Vollmachten) klären, um fürsorglich handeln zu können.
  • Finanzierung der Pflege/Kurzzeitpflege sicherstellen durch Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse vor Beginn der Dienstleistung/Kurzzeitpflege.
  • Bei finanzieller Unsicherheit, vor Beginn der Leistung Antrag auf Hilfe zur Pflege beimSozialamt stellen.
  • Vor dem Besuch des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) zur Einstufung in einen Pflegegrad Beratung beim Pflegestützpunkt einholen, und im Vorfeld konkrete Notizen zum Hilfebedarf machen;
  • Steht der Pflegegrad fest, unbedingt nochmals beraten lassen, damit alle möglichen Leistungen ausgeschöpft werden können. 

BWagrar sprach mit Pflegeberaterin Barbara Raab-Löffler vom Pflegestützpunkt der Stadt Nürtingen. Ihre konkreten Empfehlungen lesen Sie in BWagrar 8/2018 in der Rubrik "Land + Leben" auf den Seiten 42-44.

In BWagrar 9/2018 werden Sie eine Checkliste finden mit Überlegungen zur Einstellung einer osteuropäischen Pflegehilfskraft.

In BWagrar 10/2018 erfahren Sie, was in den Niederlanden und in der Schweiz bereits seit Jahren in der Betreuung von an Demenz erkrankten Senioren auf dem Bauernhof möglich ist.

Außerdem stellt sich mit dem Landfrauen-Projekt NEsD eine Möglichkeit vor, wie sich Frauen mit hauswirtschaftlichen oder pflegerischen Dienstleistungen vernetzen können, um ihre Angebote gemeinsam zu vermarkten.

 

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