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Gülle ist ein vollwertiger Pflanzendünger

Ansteigende Düngemittelpreise haben in der Vergangenheit zu einem effizienteren Einsatz von Gülle geführt. Die Ausnutzung der in der Gülle vorhandenen Nährstoffe ist stark von den regionalen Klima und Vegetationsverhältnissen abhängig. Auch hat der Gesetzgeber in der Umsetzung der Nitratrichtlinie die Ausbringung von Gülle in Menge, Zeitpunkt und Art der Ausbringung genau geregelt, was in der Praxis dazu führte, dass die Sinnhaftigkeit einzelner Vorgaben der Düngeverordnung nicht immer nachvollziehbar sind. Dennoch müssen die Bestimmungen der Düngeverordnung genau beachtet werden, da sie Cross Compliance relevant sind.
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Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen: • Die Ammoniakverflüchtigung ist durch bodennahe Ausbringung soweit wie möglich zu vermeiden. • Auf Ackerland muss die Gülle unverzüglich eingearbeitet werden, da die Ammoniakverflüchtigung in den ersten Stunden nach der Ausbringung am stärksten ist. • Auf Ackerland darf nach der Ernte der Hauptfrucht Gülle nur zu Feldgras, Grassamen, Untersaaten, Herbstsaaten, Zwischenfrüchte oder zur Strohdüngung bis zu 40 kg Ammonium-Stickstoff oder 80 kg Gesamt-Stickstoff je Hektar ausgebracht werden. • Für Ackerland und Grünland gelten unterschiedliche Sperrfristen in denen die Ausbringung von Gülle verboten ist. Auf Ackerland gilt eine Sperrfrist vom 1. November bis zum 31. Januar und auf Grünland vom 15....
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