Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Zwischenfrüchte

Frist ist belastend

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, hat gegenüber den Amtschefs der Umwelt- und Agrarministerien der Länder die geplante neue Vorschrift kritisiert, Zwischenfrüchte und Begrünungen bis zum 15. Februar auf der Fläche belassen zu müssen.

Veröffentlicht am
Ganninger-Hauck
„Diese Frist ist ungeeignet für Landwirte in Regionen, die bereits im zeitigen Frühjahr mit der Saat von Hauptkulturen, wie beispielsweise Zuckerrüben, beginnen. Gerade die Vorbereitung des Ackerbodens für das Saatbett – besonders bei früh zu säenden Kulturen – ist bei einer Frist 15. Februar außerordentlich problematisch“, schrieb der DBV-Generalsekretär. Der DBV fordert, diese Vorschrift aus dem Entwurf der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (Cross Compliance) zu streichen. Der DBV widerspricht damit auch der Bundesregierung, die die neue Frist des 15. Februar zur nationalen Umsetzung des „Greening“ für erforderlich hält. Falls ein generelles Vorziehen der Frist nicht möglich sei, schlägt der DBV vor, zumindest für die früheren...
Weiterlesen mit unserem...

BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt 3 Monate Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
43,99 EUR / 3 Monate

BWagrar Schwäbischer Bauer 3 Monate Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
43,99 EUR / 3 Monate
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.