Nachbau melden bis 30. Juni
In den nächsten Tagen erhalten Landwirte per Post die Unterlagen zur Nachbauerklärung. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) Landwirte um ihre Nachbauauskunft für das Anbaujahr Herbst 2015/Frühjahr 2016.
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Angaben zur Erklärung des Nachbaus können grundsätzlich bis zum 30.06.2016 per Post oder online unter www.stv-bonn.de eingereicht werden. Alternativ kann die Nachbaugebühr auch eigenständig ermittelt und beglichen werden. In diesem Fall gilt ebenfalls die Frist 30.06.2016.
Orientierung gibt der Nachbauratgeber, der neben der Vertragssortenliste wichtige und umfassende Informationen für den Umgang mit Saat- und Pflanzgut und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Nachbaus enthält.
Die STV setzt sich im Auftrag der Züchter für eine gerechte Entlohnung der Züchtungsleistung ein. „Diese Honorierung der züchterischen Arbeit und ein fairer Saatgutmarkt sind die Voraussetzungen dafür, dass Landwirte auch in Zukunft von leistungsstarken Sorten profitieren und bestes Saatgut als Betriebsmittel einsetzen können“, erklärt STV-Geschäftsführer Dirk Otten.
Für Fragen und weitere Informationen zur Nachbauerklärung steht das STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228 - 96 94 31 60 gerne zur Verfügung.
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