Wintergerste: Unkraut- und Ungrasbekämpfung planen
In früh gesäter Wintergerste, insbesondere auf schweren Böden, steht die Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz im Mittelpunkt. Dies gilt sowohl für die ackerbaulichen Maßnahmen, als auch für die Auswahl der Herbizide. Bei der Auswahl sollten Sie besonders auf einen Wechsel der Wirkstoffklassen achten. Die Kombination mit einem Bodenherbizid ist zu empfehlen, zumal der Regen für eine ausreichende Bodenfeuchtigkeit gesorgt hat. Für eine gute Wirkung der Bodenherbizide sind zudem ein feinkrümeliges und abgesetztes Saatbeet und gleichmäßige sowie ausreichend tiefe Ablage des Saatkorns Voraussetzung.
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Pendimethalin (z.B. Malibu, Stomp Aqua) und Prosulfocarb (Boxer) sind die neuen Anwendungsbestimmungen zur Herabsetzung der Verflüchtigung und Abdrift zu beachten: NT145: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät der Abdriftminderungsklasse 90 % auf der gesamten zu behandelnden Fläche erfolgen. NT146: Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten. NT170: Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten.
Die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit Isoproturon (IPU) und Triasulfuron werden zum 30.09.2016 widerrufen und die Aufbrauchfrist endet am 30.09.2017. Die Mittel sollten deshalb in dieser Vegetationsperiode aufgebraucht werden. Dabei sind, ebenso wie bei Mitteln mit dem Wirkstoff Chlortoluron, umfangreiche Auflagen zu beachten, z.B. keine Anwendung auf drainierten Flächen, keine Anwendung auf leichten oder schweren, tonigen Böden und Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern. Um eine Abschwemmung der Wirkstoffe zu verhindern, muss auf Flächen mit Hangneigung ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 Metern vorhanden sein! Nur wenn die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt, ist der Randstreifen nicht erforderlich.
Hinweise zur Wirkung der Herbizide sowie zu den Auflagen sind in BWagrar Nr. 37/16 und im Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2016 in Tabelle 15 auf Seite 27, Tabelle 17 auf Seite 29, sowie in Tabelle 76 auf S. 78 - 81 nachzulesen.
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