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Aktueller Pflanzenschutzhinweis: Lagerung von Pflanzenschutzmitteln

Pflanzenschutz
In landwirtschaftlichen Betrieben können die Wintermonate dazu genutzt werden, die sorgfältige und sachgerechte Lagerung von Pflanzenschutzmitteln zu überprüfen. Die Mittel müssen so gelagert werden, dass Unbefugte, insbesondere Kinder, aber auch Haustiere, geschützt sind. Geeignet ist ein abgeschlossener Schrank oder Raum, der trocken und frostsicher ist. Der amtliche Pflanzenschutzdienst weist darauf hin, dass durch geeignete Maßnahmen das Auslaufen von Pflanzenschutzmitteln und das Versickern im Untergrund vermieden und somit dem Umweltschutz besonders Rechnung getragen werden muss.

Grundsätzlich gilt es, die allgemeinen Regeln der guten fachlichen Praxis einzuhalten. Danach sind zum Beispiel Pflanzenschutzmittel nur in Originalverpackungen aufzubewahren und immer getrennt von Lebens- und Futtermitteln zu lagern. Alte, nicht mehr zugelassene oder unbrauchbar gewordene Pflanzenschutzmittel müssen Sie als Sondermüll entsorgen. Denken Sie auch daran, dass Ihre Pflanzenschutzgeräte an einem vor der Witterung geschützten Platz abgestellt werden.
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