Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzenschutz aktuell

Zwei Mittel für Notfälle

Zwei Pflanzenschutzmittel erhielten eine Notfallzulassung nach Artikel 53 vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
BVL/Mayer
Artikel teilen:

ABC-V14 gegen Apfelwickler in Kernobst

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat ABC-V14 (Wirkstoff: Cydia pomonella-Granulosevirus Isolat V14) gegen den Apfelwickler in Kernobst vom 02. Mai bis 29. August 2017 zugelassen.

Ab dem Schlüpfen der ersten Larven können maximal 10 Behandlungen mit 0,05 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 400 l Wasser/ ha und je m Kronenhöhe (maximal 2 m Kronenhöhe) durchgeführt werden. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt maximal 8 sonnige Tage. Wartezeit: F.

Vermitec Pro gegen Birnenblattsauger in Birnen

Vertimec Pro (Wirkstoff: Abamectin) ist gegen den Gemeinen Birnenblattsauger in Birne ab dem 01. Mai bis 29. August 2017 für 120 Tage zugelassen. Vertimec Pro kann ab Fruchtdurchmesser bis 40 mm bis Beginn der Fruchtreife (BBCH 74-81) nach Warndienstaufruf mit 0,375 l/ha und je Meter Kronenhöhe (maximal 0,75 l/ha) in maximal 500 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe gesprüht werden. Es ist maximal eine Behandlung möglich. Wartezeit: 28 Tage. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.

Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90 % - 20 m, 95 % - 15 m.Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 5 m vorhanden sein (NW705).

Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.