Neuer Vertrag für Vermehrer
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Der Kombivertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Züchter als Sortenschutzinhaber und einem landwirtschaftlichen Vermehrer bei der Produktion von zertifiziertem Getreide- und Grobleguminosensaatgut.
Vermehrer entscheiden
Rund 4000 Vermehrer erhalten in den nächsten Wochen den Vertrag postalisch und werden über die Neuerungen informiert. Die Pflanzenzüchter bitte die Vermehrer um Prüfung und zeitnahen Abschluss der Verträge. Der Vertragstext wird Ende Februar auf den Webseiten der Verbände, der Züchter sowie der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) abrufbar sein.
Die Anpassung des Muster-Vertrags wurde notwendig, da sich die Rahmenbedingungen bei der Vermehrung von Getreide und Grobleguminosen geändert haben und die durchschnittliche Größe der Vermehrung pro Betrieb stark gestiegen ist.
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