Düngung in Wasserschutzgebieten
Das Landwirtschaftliche Technologie-Zentrum (LTZ) Augustenberg hat ein weiteres Merkblatt hinsichtlich Regelungen zur Düngung nach der Düngeverordnung (DÜV) hinzugefügt. Es geht um die Regelungen zur Düngung in Wasserschutzgebieten, wobei weitergehende Einschränkungen (Sperrzeiten) auf Grundlage der aktuellen Düngeverordnung berücksichtigt wurden.
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Der N-Düngebedarf aufgrund der baden-württembergischen Empfehlung ist dabei häufig niedriger als die N-Obergrenze nach Düngeverordnung. Die LTZ empfiehlt, sich insbesondere in den Wasserschutzgebieten am empfohlenen baden-württembergischen Düngebedarf zu orientieren. Dieser basiere in der Regel auf den Ergebnissen landeseigener Düngeversuche und berücksichtige Ertragslage, Bewirtschaftung und Standortnachlieferung differenzierter als die N-Obergrenze nach Düngeverordnung.
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