Obst: Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln aufgrund von Notfallsituationen nach Artikel 53
Vertimec Pro (Wirkstoff: Abamectin) ist gegen den Gemeinen Birnenblattsauger in Birne ab dem 20. April bis 17. August 2018 für 120 Tage zugelassen. Vertimec Pro kann ab Fruchtdurchmesser bis 40 mm bis Beginn der Fruchtreife (BBCH 74-81) nach Warndienstaufruf mit 0,375 l/ha und je Meter Kronenhöhe (maximal 0,75 l/ha) in maximal 500 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe gesprüht werden. Es ist maximal eine Behandlung möglich. Wartezeit: 28 Tage. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden, dies gilt auch für Unkräuter.
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90 % - 20 m, 95 % - 15 m. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 5 m vorhanden sein (NW705). Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.
Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) ist gegen die Apfelblutlaus in Apfel ab dem 18. April bis 15. August 2018 für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann nach der Blüte nach Befallsbeginn und ab Warndienstaufruf mit 0,75 l/ha und je Meter Kronenhöhe (maximal 2,25 l/ha) in maximal 500 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe gesprüht werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 21 Tagen möglich. Wartezeit: 21 Tage. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 15 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50 % - 10 m, 75 % - 5 m, 90 % - 5 m;
- den Gemeinen Birnenblattsauger in Birne ab dem 20. April bis 17. August 2018 für 120 Tage zugelassen. Movento 100 SC kann ab Fruchtdurchmesser bis 40 mm bis Beginn der Fruchtreife (BBCH 74-81) nach Warndienstaufruf mit 0,75 l/ha und je Meter Kronenhöhe (maximal 2,25 l/ha) in maximal 500 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe gesprüht werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 21 Tagen möglich. Wartezeit: 21 Tage. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 5 Metern eingehalten werden;
-die Maulbeerschildlaus und Rote Austernschildlaus in Kirsche, Pflaumen, Zwetschgen, Mirabellen und Pfirisch ab dem 01. Mai bis 28. August 2018 für 120 Tage zugelassen. Movento 100 SC kann nach der Blüte nach Warndienstaufruf mit 0,75 l/ha und je Meter Kronenhöhe (maximal 2,25 l/ha) in maximal 500 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe gesprüht werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 21 Tagen möglich. Wartezeit: 21 Tage. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 15 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50 % - 10 m, 75 % - 5 m, 90 % - 5 m.
Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden, dies gilt auch für Unkräuter.
Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten.
Quelle: Amtlicher Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart
- Veröffentlicht am