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Pflanzenschutz aktuell

Im Notfall erlaubt

Vier Mittel hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für Notfälle nach Artikel 53 zugelassen. Weinreben, Erdbeeren und Steinobst soll geschützt werden.
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BVL/Minardi
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Weinreben

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Beloukha (Wirkstoff: Pelargonsäure) gegen Stockaustriebe in Weinreben (Nutzung als Kelter- und Tafeltraube) vom 15. Mai bis 11. September 2018 für 120 Tage zugelassen.

Das Mittel kann in Junganlagen bis zum 4. Standjahr, nach dem Austrieb, bis maximal 15 cm Trieblänge mit 16 l/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha als Einzelpflanzenbehandlung gespritzt werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von 2 bis 4 Wochen zulässig. Wartezeit: F.

Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten reduzierte Abstände von 5 m. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.

Kirsche, Pflaumen, Zwetschen, Mirabellen und Pfirsich

Für Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) wurde die Zulassung für Notfallsituationen gegen Wanderlarven und erwachsene Tiere der Maulbeerschildlaus und Roten Austernschildlaus in Kirsche, Pflaumen, Zwetschen, Mirabellen und Pfirsich vom 1. Mai 2018 bis 28. August für 120 Tage erteilt.

Nach der Blüte (ab BBCH 69), nach Warndienstaufruf kann mit 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe (maximal 2,25 l/ha) in maximal 500 l Wasser/ha je m Kronenhöhe gesprüht werden. Es sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 21 Tage möglich. Wartezeit: 21 Tage.

Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 15 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50 % - 10 m, 75 % - 5 m, 90 % - 5 m. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten.

Erdbeere

SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) ist gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Erdbeere im Freiland ab dem 15. Juni bis zum 12. Oktober 2018 für 120 Tage zugelassen. Nach festgestelltem Befall bzw. auftretender Kirschessigfliege kann bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 81 bis 87) mit 0,2 l/ha in maximal 1000 l Wasser je ha (maximal 0,4 l/ha in der Kultur) gespritzt oder gesprüht werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von 3 Tagen möglich. Wartezeit: 1 Tag.

Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 15 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50 % - 10 m, 75 % - 5 m, 90 % - 5 m. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein (NW706).

Süß- und Sauerkirsche sowie Pfirsich und Aprikose, Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode

Des Weiteren wurde für SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) die Zulassung für Anwendungen gegen die Kirschessigfliege in Süß- und Sauerkirsche ab dem 01. Mai bis zum 28. August 2018, in Pfirsich und Aprikose vom 1. Juni bis zum 28. September 2018 und in Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode ab dem 15. Juni bis zum 12. Oktober 2018 für 120 Tage erteilt.

Nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege können bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 85 bis 87) maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen mit 0,15 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ ha und je m Kronenhöhe (maximal 0,3 l/ha je Behandlung, maximal 0,6 l/ha in der Kultur) durchgeführt werden.

Wartezeit: Süß- und Sauerkirsche, Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode 5 Tage, Pfirsich und Aprikose 7 Tage. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Geräte erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90 % - 15 m.

Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein (NW706). Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten.

Bienen gefährdet

Das Mittel SpinTor wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.

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