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Pflanzenschutz aktuell

Gegen Beißer, Sauger und Blattfallkrankheit

Zusätzliche Anwendungsgebiete nach Artikel 51 erfuhren die Mittel Delan WG und NeemAzal.

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Ganninger-Hauck
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Die Zulassung von Delan WG (Wirkstoff: Dithianon) wurde erweitert. Das Mittel kann jetzt zusätzlich gegen die Blattfallkrankheit in Stachelbeere im Freiland mit 0,7 kg/ha in maximal 1000 l Wasser je ha bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis gespritzt oder gesprüht werden. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 14 Tagen. Wartezeit: 14 Tage.

Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 20 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten reduzierte Abstände (50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m).

NeemAzal-T/S (Wirkstoff: Azadirachtin) steht jetzt auch in den folgen Anwendungsgebieten zur Verfügung:

Gegen Kleinen Frostspanner (Larvenstadium 1 bis 2) sowie Blattläuse (nur zur Befallsminderung) in Brombeere, Himbeere und johannisbeerartigem Beerenobst im Freiland mit 3 l/ha in maximal 1000 l Wasser/ha. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen. Wartezeit: 7 Tage.

Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten reduzierte Abstände (50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m).

Gegen Kleinen Frostspanner (Larvenstadium 1 bis 2) sowie Blattläuse (nur zur Befallsminderung) in Steinobst im Freiland mit 1,5 l/ha und je m Kronenhöhe in mindestens 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Maximal 3 Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen. Wartezeit: 7 Tage.

Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 20 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten reduzierte Abstände (50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m).

Gegen saugende Insekten und beißende Insekten in Spargel in Ertrags- und Junganlagen im Freiland mit 3 l/ha in 300 bis 600 l Wasser/ha. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen. Wartezeit: F.

Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 5 Metern eingehalten werden.

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