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Pflanzenschutz aktuell

Wurzelunkräuter auf der Stoppel bekämpfen

Nach der Getreide- und Rapsernte wird man auf manchen Schlägen von Wurzelunkräutern überrascht. Lesen Sie hier, was es bei der Mittelwahl und Anwendung zu beachten gibt.
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Wenn zwischen den Stoppel Unkräuter sprießen, kann eine Behandlung gegen Wurzelunkräuter helfen.
Wenn zwischen den Stoppel Unkräuter sprießen, kann eine Behandlung gegen Wurzelunkräuter helfen.Pixabay.com
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Nach der Getreide- und Rapsernte ist eine Bekämpfung von Wurzelunkräutern mit Starane XL, Kyleo und Glyphosat- Mitteln (siehe Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2018“, Tab. 4 auf S. 12) möglich.

Starane XL wird gegen die Zaunwinde mit einer Aufwandmenge von 1,8 l/ha eingesetzt. Gegen Acker- und Zaunwinde, Distel, Quecke u.a. wird eine Tankmischung, z.B. mit Dominator 480 TF (3,75 l/ha), empfohlen.

Um einen guten Bekämpfungserfolg zu erzielen, müssen die Winden frisch ausgetrieben haben und ca. 20 cm lang sein.

Mittel mit Bodenwirkung und Totalherbizide

Kyleo erfasst alle Wurzelunkräuter, neben den Winden-Arten insbesondere auch den Ackerschachtelhalm. Aufgrund der Bodenwirkung des Wuchsstoffes (2,4-D) müssen zur Vermeidung von Schäden in der Folgekultur folgende Abstände zwischen Anwendung und Aussaat eingehalten werden: Vor Getreide 3 Tage, Phacelia 14 Tage, Raps, Senf und Leguminosen 28 Tage.

Glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel eignen sich zur Distel- und Queckenbekämpfung. Bei der Anwendung der Mittel ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit den gleichen und anderen Glyphosat-haltigen Mitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet (NG352).

Vorsicht auf Freiflächen

Grundsätzlich muss man bei den Stoppelbehandlungen darauf achten, dass Freiflächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden (z.B. Wegränder, Wege, Böschungen, Feldraine), nicht getroffen werden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Flächen abspritzt, handelt ordnungswidrig. Der Verstoß ist zudem Cross Compliance relevant.

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