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Pflanzenschutz aktuell

Zulassung von drei neonikotinoiden Wirkstoffen widerrufen

Die Europäische Kommission hat entschieden, die Verwendung dreier neonikotinoider Wirkstoffe im Pflanzenschutz im Freiland zu verbieten.

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Mayer/Pixabay.com
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Die Europäische Kommission hat entschieden, die Verwendung der drei neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Pflanzenschutz im Freiland zu verbieten.

Nur im Gewächshaus verwenden

Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen dürfen nur noch in dauerhaft errichteten Gewächshäusern und zur Behandlung von Saatgut, das zur Ausbringung im Gewächshaus bestimmt ist, angewendet werden.

Zum 18. September widerrufen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat deshalb die nationalen Zulassungen mit diesen Wirkstoffen überprüft und widerruft die Freilandanwendungen der folgenden Pflanzenschutzmittel zum 18. September 2018:

Mittelname Wirkstoff Kultur
Dantop Clothianidin Kartoffel, frische Kräuter, Kohlrabi
Janus Clothianidin Futter- und Zuckerrübe
Mundus Clothianidin Futter- und Zuckerrübe
Poncho ungefärbt Clothianidin Futter- und Zuckerrübe
Poncho Beta Clothianidin Futter- und Zuckerrübe
Confidor WG 70 Imidacloprid Hopfen, Weinrebe, Apfel, Aprikose, Nektarine, Pfirsich, Salat-Arten
Gaucho WS Imidacloprid Futter- und Zuckerrübe
Monceren G Imidacloprid Kartoffel
Nuprid 600 FS Imidacloprid Futter- und Zuckerrübe
Sombrero Imidacloprid Futter- und Zuckerrübe
Warrant 700 WG Imidacloprid Hopfen, Apfel
ACTARA Thiamethoxam Kartoffel, Hopfen
CRUISER 600 FS Thiamethoxam Futter- und Zuckerrübe
CRUISER 70 WS Thiamethoxam Futter- und Zuckerrübe, Salate und Endivien
Magna Thiamethoxam Futter- und Zuckerrübe
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