Zulassung von Mospilan SG für Notfallsituationen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Mospilan SG (Wirkstoff: Acetamiprid) die Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Futter- und Zuckerrübe für 120 Tage erteilt.
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Die Zulassung gilt vom 18. April bis zum 15. August 2019. Das Mittel darf nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf ab 2-Blattstadium bis Bestandesschluss (BBCH 12 bis 39) mit 0,25 kg/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Es ist maximal eine Behandlung zulässig. Wartezeit: F.
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. In Abhängigkeit von den Abdriftminderungsklassen sind folgenden Abstände einzuhalten:
- 50 % - 15 m
- 75 % - 10 m
- 90 % - 5 m.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen (NN410). An blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, darf das Mittel nicht in Mischung mit Azol-Fungiziden angewendet werden (NB6612). Es ist sicherzustellen, dass beim Ziehen von Rübenschossern lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
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