Aus für Mesurol flüssig
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die in Deutschland geltenden Fristen für Mesurol bekanntgegeben.
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Die Abverkaufsfrist für Mesurol flüssig endet am 03. Januar 2020, die Aufbrauchfrist sowohl für das Produkt Mesurol flüssig als auch für Saatgut am 03. April 2020. Das bedeutet, dass Saatgut, das mit Mesurol flüssig gebeizt wurde, nach dem 3. April 2020 nicht mehr in Verkehr gebracht und auch nicht mehr ausgesät werden darf. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
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