Zulassung für Mateno Duo erweitert nach Artikel 51
Mateno Duo (Wirkstoffe: Aclonifen + Diflufenican) ist jetzt zusätzlich in Winterhartweizen im Herbst gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter mit 0,35 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha nach dem Auflaufen sowie gegen Gemeinen Windhalm, Einjähriges Rispengras und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter mit 0,7 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha vor dem Auflaufen zugelassen. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: F.
Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten. Die Anwendung auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Mit 0,35 l/ha sind bei 50 % - 20 m, 75 % - 10 m und 90 % - 5 m, mit 0,7 l/ha bei 75 % - 20 m und 90 % - 10 m Abstand einzuhalten. (NW607-1). Bei der Anwendung mit dem höheren Aufwand muss zudem zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein (NW706).
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