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Pflanzenschutz aktuell

Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53 für Zuckermais und Futterrüben

Aufgrund der Entscheidung der Europäischen Kommission, dass mit Metalaxyl-M behandeltes Saatgut nur noch im Gewächshaus ausgesät werden darf, stehen in vielen Kulturen keine Mittel mehr zur Saatgutbehandlung für die Aussaat im Freiland zur Verfügung. Deshalb hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungen für Metalaxyl-M haltige Mittel für Notfallsituationen erteilt.
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Maxim XL (Wirkstoffe: Fludioxonil + Metalaxyl-M) kann zur Saatgutbehandlung von Zuckermais gegen Auflaufkrankheiten, Fusarium- und Pythium-Arten mit 12,5 ml/Einheit Saatgut (maximaler Mittelaufwand 31,25 ml Produkt/ha; entsprechend maximal 2,5 Saatgut-Einheiten pro ha; 1 Einheit umfasst 50.000 Korn) vom 1. Dezember 2021 bis zum 30. März 2022 für 120 Tage zur Anwendung kommen. Wartezeit. F. Das behandelte Saatgut darf in der Zeit vom 1. April bis zum 29. Juli 2022 zur Aussaat kommen.


Für Vibrance SB (Wirkstoffe: Fludioxonil + Metalaxyl-M + Sedaxane) wurde die Zulassung für die Saatgutbehandlung gegen Pythium ultimum, Phoma betae und Rhizoctonia solani in Futterrüben vom 21. Oktober 2021 bis zum 17. Februar 2022 für 120 Tage erteilt. Die Beizung kann wie folgt durchgeführt werden: 33,3 ml pro Einheit Saatgut (maximaler Mittelaufwand 36,6 ml Produkt/ha; entsprechend maximal 1,1 Saatgut-Einheiten pro ha; 1 Einheit umfasst 100.000 Korn). Wartezeit. F. Die Aussaat darf vom 1. März bis zum 28. Juni 2022 erfolgen.

Für Maxim XL und Für Maxim XL und Apron XL gelten die folgenden Anwendungsbestimmungen: Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s (NH681). Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden (NH679).

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