Anordnung des Ruhens für Aktuan gegen Peronospora in Weinrebe
Zum 25. Februar 2023 wird der Rückstandshöchstgehalt für Cymoxanil in Keltertrauben von 0,3 auf 0,05 mg/kg abgesenkt. Der neue Rückstandshöchstgehalt ist bei acht Behandlungen in der Anwendung von Aktuan (Wirkstoffe: Dithianon + Cymoxanil) gegen Peronospora nicht einhaltbar. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat deshalb mit Bescheid vom 10. Januar 2023 das Ruhen der Zulassung von Aktuan in diesem Anwendungsgebiet angeordnet. Die drei Behandlungen gegen Roten Brenner und/oder Phomopsis sind weiterhin möglich, da diese nicht zu einer Überschreitung des neuen Rückstandshöchstgehaltes führen.
Wenn der Rückstandshöchstgehalt wieder erhöht wird, ein neuer Antrag ist bereits gestellt, kann das Ruhen der Zulassung wieder aufgehoben werden
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