Sonderkulturen: Weitere Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln aufgrund von Notfallsituationen nach Artikel 53
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Flowbrix (Wirkstoff: Kupferoxychlorid) ist wieder gegen Auflaufkrankheiten an Ölkürbis-Saatgut im ökologischen Anbau mit 330 ml/100 kg Saatgut (5 kg Saatgut/ha), Verwendung der Kerne zur Ölgewinnung und zum Verzehr, vom 9. März bis zum 6. Juli 2023 für 120 Tage zugelassen. Wartezeit. F.
Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s (NH681). Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube ist vollständig in den Boden einzubringen (NH682). Das Mittel ist giftig für Vögel. Deshalb ist dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um ein Nachrieseln zu vermeiden (NH679).
Proman (Wirkstoff: Metobromuron) hat wieder die Zulassung zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat befristet erhalten. Das Mittel darf vom 7. März bis zum 4. Juli 2023 mit 1,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha unmittelbar nach der Saat vor dem Auflaufen (BBCH 00 bis 05) im Freiland und im Gewächshaus gespritzt werden. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: Freiland 42 Tage, Gewächshaus 60 Tage.
Die Anwendung von Proman kann zu Metobromuron-Rückständen in Feldsalat führen, die außerhalb von Deutschland beanstandet werden. Zum Schutz von Anwohnern (Kind) muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10 m zu angrenzenden Flächen immer mit einem verlustmindernden Gerät der Abdriftminderungsklasse 50 % erfolgen.
Für Benevia (Wirkstoff: Cyantraniliprole) wurde erneut die Zulassung gegen die Spargelfliege in Spargel im Freiland nach der Stechperiode in Ertragsanlagen und nach dem Austrieb in Junganlagen vom 1. April bis zum 29. Juli 2023 für 120 Tage erteilt. Das Mittel kann mit 0,75 l/ha in 300 bis 800 l Wasser/ha als Bandbehandlung (25 bis 30 cm) spätestens bis 3 Wochen vor dem zu erwartenden Blühbeginn gespritzt oder gesprüht werden. Es ist maximal eine Behandlung möglich. Wartezeit: F. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Wenn Feldraine, Hecken, Gehölzinseln u.a. angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT108-1 zu beachten.
Verimark (Wirkstoff: Cyantraniliprole) ist wieder gegen Thripse in Gurke, Gemüsepaprika, Aubergine und Tomate im Gewächshaus vom 7. März bis zum 4. Juli 2023 für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann beim Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf mit 0,5 l/ha in 2000 l Wasser/ha getropft werden. Maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tage. Der pH-Wert der Fertigation ist auf 5 bis 6 anzupassen, die Schläuche sind nahe der Pflanzenwurzeln zu platzieren. Verimark sollte im ersten Drittel des Bewässerungszyklus ausgebracht werden. Wartezeit: 1 Tag.
Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen (NZ113). Zum Schutz von Gewässerorganismen darf die Anwendung des Mittels im Gewächshaus bei Kultursystemen mit Kreislaufbewässerung nur erfolgen, wenn möglicherweise mit dem Mittel kontaminierte Abwässer nicht direkt in Gewässer abgeleitet, sondern durch geeignete Auffangsysteme gesammelt und gemäß den Vorgaben des Abwasserrechts fachgerecht entsorgt werden (NW820). Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) ist wieder gegen junge Nymphen von fruchtschädigenden Wanzen in Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirsche zugelassen. Die Zulassung ist für die Anwendung gegen Grüne Futterwanze und die Rotbeinige Baumwanze für die Zeit vom 25. März bis zum 22. Juli 2023, für die Anwendung gegen Grüne Stinkwanze, Grüne Reiswanze, Graue Gartenwanze, Marmorierte Baumwanze und Beerenwanze vom 1. Mai bis 28. August 2023 für jeweils 120 Tage erteilt. Das Mittel kann nach Warndienstaufruf zum Schlupf der Wanzen kurz vor der Blüte bis unmittelbar nach der Blüte (Grüne Futterwanze und Rotbeinige Baumwanze in BBCH 59 bis 72) bzw. im Sommer (Grüne Reiswanze, Grüne Stinkwanze, Graue Gartenwanze, Marmorierte Baumwanze und Beerenwanze in BBCH 74 bis 85) zum Einsatz kommen. Es kann maximal einmal mit 0,0375 l/ha in maximal 500 l Wasser/ha und Meter Kronenhöhe (maximal 0,075 l/ha bei maximal 2 m Kronenhöhe) gesprüht werden. Wartezeit: 14 Tage.
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 95 % - 50 m (NW607-2). Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT1095-1 zu beachten.
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