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Pflanzenschutz aktuell

Im Raps auf Rapsglanzkäfer achten

Bestände in der Knospenbildung sollten alle 2 Tage kontrolliert werden. Bekämpfungsmaßnahmen sind nur durchzuführen, wenn der Bekämpfungsrichtwert (zählen am Haupttrieb oder abklopfen in Schale an 5 Stellen im Feld an mindestens 5 Pflanzen) überschritten wird.
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Der Bekämpfungsrichtwert beim Rapsglanzkäfer ist überschritten, wenn zur Mitte der Knospenbildung bis zum Beginn der Blüte:

  • 5 Käfer/Haupttrieb in einem schwachen Bestand oder
  • 10 Käfer/Haupttrieb in einem wüchsigen Bestand zu finden sind.

Für Rapsschläge in Schutzgebieten ist die Anzahl an Rapsglanzkäfern in dem Erhebungsbogen «A 3.2 Bekämpfungsrichtwerte bei der Bekämpfung von Rapsschädlingen» (https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz) oder einer vergleichbaren Tabelle 
einzutragen.

Bienengefährlichkeit beachten

Eine Anwendung der nicht bienengefährlichen B4- Mittel Mospilan SG bzw. Danjiri ist nur noch zulässig vom Kulturstadium BBCH 51 „Blütenanlagen des Hauptsprosses inmitten der obersten Blätter von oben sichtbar“ bis zum Stadium BBCH 59 „Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen“. Ein späterer Einsatz kann zur Überschreitung des Rückstandshöchstgehalts von Acetamiprid in Honig führen! Tankmischungen von Mospilan SG bzw. Danjiri mit Azolfungiziden sind bienengefährlich. Zudem ist zu beachten, dass Mospilan SG und Danjiri nicht in Kombination mit Netzmitteln ausgebracht werden dürfen (Auflage VV553).
Wenn die Rapspflanzen aufblühen, gelangen die Rapsglanzkäfer ohne Fraß an den Pollen. Die Gefahr von Ertragsverlusten sinkt schnell. Spritzungen sind dann in der Regel nicht mehr erforderlich.
 

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