Hier besteht Lockerungsbedarf
Je nach Standort variieren Bodenstruktur und Bodengare teils deutlich. Vorhandene Schadverdichtungen entstanden oft durch nasse Bodenbedingungen im Zuge der Herbstbestellung. Diese sind zumeist großflächig auf den Schlägen vorhanden und waren über die bisherige Vegetationsperiode sichtbar. Die geringe Frosteindringtiefe im Winter führt zu keiner Lockerung der wassergesättigten Böden bis in den unteren Krumenbereich, was die Infiltration und Durchwurzelungsfähigkeit auch aktuell noch beeinträchtigt. Aber auch Pflegemaßnahmen bei beziehungsweise nach niederschlagsreichen Witterungsphasen haben teils deutlich ihre Spuren hinterlassen. Auf Böden mit einem Tongehalt von weniger als zwölf bis 15 Prozent (lS, sL) können vorhandene Gefügeschäden aufgrund der niedrigen Quell- und Schrumpfeigenschaften auch nicht durch tiefreichende Trockenrisse aufgebrochen worden. Nach vorhergehender Spatendiagnose sollte im Bedarfsfall, bei niedrigem Wassergehalt des Bodens, eine krumentiefe Lockerung erfolgen. Beachten Sie, dass hierfür möglichst schmale Schare zum Einsatz kommen sollten.
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