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Pflanzenschutz aktuell

Notfall in Zucker- und Futterrüben

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat vorübergehende Zulassungen für Notfälle nach Artikel 53 erlassen.
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Pirimor G (Wirkstoff: Pirimicarb) eine Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zuckerrübe vom 1. April 2024 bis 29. Juli 2024 erteilt. Pirimor G darf nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf einmal in den BBCH-Stadien 12 (zwei Laubblätter entfaltet) bis 39 (Bestandesschluss: über 90% der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) mit einem Aufwand von 0,3 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten. 
 

Zusätzlich hat das BVL für das Pflanzenschutzmittel Carnadine 200 (Wirkstoff: Acetamiprid) eine Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zucker- und Futterrübe vom 18. März 2024 bis zum 15. Juli 2024 erteilt. Carnadine 200 darf nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf bis zu zweimal in den BBCH-Stadien 12 (zwei Laubblätter entfaltet) bis 39 (Bestandesschluss: über 90% der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) mit einem Aufwand 0,25 l/ha in 200 – 400 l Wasser/ha gespritzt werden. 
Der Abstand zwischen Anwendungen muss mindestens 14 Tage betragen. Die Wartezeit beträgt 35 Tage. 
Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten. 
 

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