Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzenschutz aktuell

Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53 im Gemüsebau

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Primor G in Möhren und Dicken Bohnen sowie Erbsen eine Zulassung für Notfälle erlassen.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Pirimor G (Wirkstoff: Pirimicarb) eine Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren an Möhre (Verwendungszweck: Waschmöhren, Bundmöhren) vom 25. April 2024 bis 22. August 2024 erteilt. Pirimor G darf in den BBCH-Stadien 10 (Keimblätter voll entfaltet) bis BBCH 49 (Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe erreicht) bei sichtbarem Befall, nach Warndienstaufruf einmalig mit einem Aufwand von 0,3 kg/ha in 200 – 600 l Wasser/ha gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt 7 Tage. Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten. 

Zusätzlich hat das BVL für das Pflanzenschutzmittel Pirimor G (Wirkstoff: Pirimicarb) eine Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren an Dicken Bohnen und Erbsen (Verwendung als Frischgemüse) vom 1. Mai 2024 bis 28. August 2024 erteilt. Pirimor G darf bis BBCH-Stadium 69 (Ende der Blüte) nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf einmalig gespritzt werden. Der zulässige Aufwand beträgt bei Pflanzengröße bis 50 cm 0,25 kg/ha in 300 l Wasser/ha, bei Pflanzengröße über 50 cm bis 125 cm 0,3 kg/ha in 600 l Wasser/ha und bei Pflanzengröße über 125 cm 0,5 kg/ha in 900 l Wasser/ha. 
Die Wartezeit beträgt 7 Tage. Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten. 

Darüberhinaus hat das BVL für das Pflanzenschutzmittel Pirimor G (Wirkstoff: Pirimicarb) ebenfalls eine Zulassung gegen Blattläuse an Salate und Endivien (im Freiland) vom 1. Mai 2024 bis 28. August 2024 erteilt. Pirimor G darf in den BBCH-Stadien 19 (9 oder mehr Laubblätter entfaltet) bis BBCH 49 (art-/sortentypische Größe, Form und Festigkeit erreicht) nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf bis zu zweimal gespritzt werden. Der zulässige Aufwand beträgt 0,25 kg/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha. Die Wartezeit beträgt 7 Tage. Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten. 
 

Mehr zum Thema:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.