Oft sind Getreidehähnchen harmlos
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Behandlung nur nach Empfehlung
Die Landwirtschaftsämter geben nach Überschreiten des Bekämpfungsrichtwertes eine Behandlungsempfehlung heraus. Ohne amtliche Empfehlung dürfen auf Flächen im Geltungsbereich von IPSplus keine Behandlungen gegen das Getreidehähnchen durchgeführt werden. Kommt es auf einzelnen Schlägen zu einer Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes bevor diese Empfehlung vorliegt, muss Rücksprache mit der amtlichen Beratung gehalten werden. Denken Sie in den Schutzgebieten immer an die Dokumentation, den Einsatz von Randdüsen und das Anlegen eines Spritzfensters.
Bekämpfung fördert wiederum Blattläuse
Zur Bekämpfung des Getreidehähnchens stehen nur synthetische Pyrethroide (Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2024“ in Tab. 19 auf den S. 44 und 45) zur Verfügung. Wenn blühende Unkräuter in den Beständen zu finden sind oder Bienen aufgrund eines starken Blattlausbefalls in die Bestände fliegen, ist bei Tankmischungen mit Azolfungiziden auf die Änderung der Bienengefährlichkeit zu achten. Zum Schutz von Wildbienen sollten die Anwendungen generell in den Abendstunden erfolgen (Auflage NN410). Synthetische Pyrethroide wirken auf viele Blattlausgegenspieler schädigend. Eine Behandlung gegen Getreidehähnchen führt deshalb häufig zu einer Vermehrung von Blattläusen, gegen die eine weitere Maßnahme erforderlich werden kann.
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