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Integrierter Pflanzenschutz

Diese landesspezifischen Vorgaben gelten

Vor dem Hintergrund des Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ wurden in Baden-Württemberg sowohl das Naturschutzgesetzes als auch das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz geändert. Seit dieser Gesetzesänderung müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 23.12.2024
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Seit dieser Gesetzesänderung müssen in folgenden Schutzgebieten die landesspezifischen Vorgaben zum Integrierten Pflanzenschutz (IPSplus) eingehalten werden:

  1. Landschaftsschutzgebiete
  2. Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete)
  3. Intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten
  4. Gesetzlich geschützte Biotope
  5. Naturdenkmale

Umsetzung festhalten

Diese zusätzlichen landesspezifischen Anforderungen sind Konkretisierungen der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes nach EU-Vorgaben. Auf der Grundlage von acht Grundsätzen wurden von Arbeitsgruppen der Landwirtschaftsverwaltung konkrete Maßnahmen für den Acker-, Obst-, Wein-, Hopfen- und Gemüsebau beschrieben, die von der landwirtschaftlichen Praxis als landesspezifische Zusatzbestimmungen in den genannten Schutzgebieten in Baden-Württemberg umzusetzen sind. Die Umsetzung ist von den Betrieben zu dokumentieren und wird im Rahmen des landwirtschaftlichen Fachrechts kontrolliert. Für die genannten Kulturen gibt es Pflichtmaßnahmen, die für die Betriebe auf allen Flächen in den Schutzgebieten verbindlich sind. Zusätzlich ist je Kultur und Betrieb eine freiwillige Maßnahme einzuhalten. Die Aufzeichnungen sind 3 Jahre aufzubewahren.

Maßnahmenblätter jetzt ausfüllen

Sofern die erforderlichen Maßnahmenblätter für 2024 in den genannten Schutzgebieten angebaute Kulturen noch nicht vollständig ausgefüllt sind, besteht jetzt in der etwas arbeitsärmeren Winterzeit die Möglichkeit, die Aufzeichnungen zu vervollständigen. Die konkreten Vorgaben ermöglichen dem Landwirt den Nachweis, dass er die erforderlichen Maßnahmen erfüllt hat. Die obligatorischen und fakultativen Maßnahmenblätter werden noch in diesem Jahr aktualisiert und Anfang 2025 auf den Seiten des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg eingestellt:

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