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Gegen illegalen Holzhandel

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gehen gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gegen den illegalen Holzhandel vor. Die aktuelle Holzhandelsverordnung ermöglicht gemeinsame Kontrollen beider Behörden.

Veröffentlicht am
„Holz von geschützten Arten wird zur Einfuhr in die EU nur genehmigt, wenn die Legalität der Herkunft und die Nachhaltigkeit der Naturentnahme nachgewiesen werden kann“, erläuterte Professorin Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Mit Abschluss der 16. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (engl. CITES) wurden weitere 267 Holzarten unter Schutz gestellt. Die im CITES-Artenschutz-übereinkommen gelisteten Holzarten unterliegen bereits strengen Kontroll- und Dokumentenpflichten. „Die internationale Überwachung des Handels mit diesen Holzarten auf der Grundlage erteilter CITES-Genehmigungen hat maßgeblich dazu beigetragen, einen weiteren Rückgang der betroffenen...
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