Gegen illegalen Holzhandel
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gehen gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gegen den illegalen Holzhandel vor. Die aktuelle Holzhandelsverordnung ermöglicht gemeinsame Kontrollen beider Behörden.
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