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Afrikanische Schweinepest

Seuchengefahr nimmt zu

Der eigene Tierbestand und die Erträge aus diesen Tierbeständen sind von existenzieller Bedeutung für die landwirtschaftlichen Betriebe. Die Gefährdung durch Tierseuchen und meldepflichtige Tierkrankheiten nimmt wieder zu. Eine Sperrung des Betriebes oder die Keulung des Tierbestandes ist mit erheblichen finanziellen Schäden verbunden.
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Deshalb kann es sich heute eigentlich kein Betrieb mehr leisten, ohne eine Ertragsschadenversicherung geführt zu werden. Denn Tuberkulose, Blauzungenkrankheit, der Geflügelpestvirus H5N8, die Maul- und Klauenseuche und aktuelle die Afrikanische Schweinepest sind die Gefahren, die vom Friedrich Loeffler Institut (FLI) als groß angesehen werden. Ende Juni meldete die Tschechische Republik erste Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im Osten des Landes. Hierdurch ändert sich die Risikobewertung des FLI für den Eintrag der ASP durch direkten Kontakt zwischen Wildschweinen von gering auf mäßig. Außerdem nahmen in den letzten Wochen die Ausbrüche bei Hausschweinen in Polen zu. Daher bewertet das FLI das Risiko einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland insgesamt als hoch und ruft zur erhöhten Wachsamkeit auf.

Impfung gegen ASP gibt es nicht

Eine Impfung gegen den Erreger der Afrikanischen Schweinepest gibt es nicht. Der Verlauf der Krankheit ist tödlich. Der ASP-Virus ist in der Umwelt sehr widerstandfähig und daher nur sehr schwer zu bekämpfen. Nach Angaben des FLI kann der Erreger in gekühltem Fleisch bis zu 15 Wochen überleben. Bei einem Ausbruch einer Tierseuche oder einer anzeigepflichtigen Tierkrankheit ist die Wahrscheinlichkeit indirekt durch die Lage in einem Sperrbezirk beziehungsweise einem Beobachtungsbezirk betroffen zu sein um den Faktor 70 bis 300 höher als direkt hiervon betroffen zu sein. In diesem Bereich wird weder ein Tiertransport noch der Handel mit tierischen Erzeugnissen möglich sein. Der alleinige Seuchenverdacht wird bereits zur Produktionsstilllegung führen. Die Art und Dauer der Maßnahmen liegen im Ermessen der Behörden. Dies verdeutlicht das enorme Risikopotenzial für die landwirtschaftlichen Betriebe.

TSK bietet nur Basisschutz

Die Tierseuchenkasse (TSK) bietet nicht mehr als einen Basisschutz für die Tierhalter und erstattet bei amtlich angeordneter Keulung nur den gemeinen Tierwert. Weder die wirtschaftlichen Folgeschäden noch Ertragsausfälle werden durch die Tierseuchenkasse abgedeckt.

Mit einer Tierertragsschadenversicherung können diese unkalkulierbaren Risiken in für den Betriebsleiter kalkulierbare Kosten umgewandelt werden. Mit einer Tierertragsschadenversicherung können die finanziellen Schäden durch:

  • anzeigepflichtige Tierseuchen,
  • übertragbare meldepflichtige Tierkrankheiten,
  • Unfall im Tierbestand,
  • Diebstahl,
  • Betriebsunterbrechung infolge „Kontamination durch Schadstoffe“ abgesichert werden.


Eine Versicherung ersetzt die Einnahmeverluste durch:

  • Tierverluste und der Verminderung der tierischen Produktionsleistung,
  • Wertminderung der tierischen Produktion,
  • Unterbrechung des Produktionsverfahrens, Lieferverbote und Verkaufsbeschränkungen.

Zusätzlich können die folgenden Kosten durch eine Versicherung mit abgedeckt werden:

  • Tierarztkosten, Medikamente, Impfkosten, Labordiagnostik,
  • Reinigungs-, Desinfektionskosten- und sonstige Schutzmaßnahmen,
  • erhöhte Remontierungskosten.

Der Versicherungsnehmer kann zwischen einer pauschalen Abdeckung nach festgelegten Entschädigungssätzen und einer Absicherung nach seinem individuellen Deckungsbeitrag entscheiden. Der Versicherungsnehmer muss seine Tierzahlen und individuellen Ertragswerte festlegen. Üblicherweise sind die Ausfälle bis zu einer Dauer von zwölf Monaten versichert. Die versicherten Tierzahlen und Ertragswerte sollten regelmäßig überprüft und die Veränderungen der Versicherung mitgeteilt werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Im aktuellen Umfeld ist besonders zu beachten, dass es bei Abschluss der Ertragsschadenversicherung Wartezeiten von vier bis zwölf Wochen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes gibt.

Fazit: Tierhalter aufgepasst

  • Die Tierertragsschadenversicherung ist ein Muss für alle spezialisierten Tierhaltungsbetriebe.
  • Die Tierertragsschadenversicherung ist ein Muss für alle investierenden und wachstumswilligen Tierhaltungsbetriebe.
  • Die Tierertragsschadenversicherung ist ein bewährtes Sicherungsinstrument.

Weitere Infos unter http://www.fli.de;
http://www.tierseuchenkasse.de oder http://www.lbv-u.de

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