QS-Audits können verschoben werden
Angesichts der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus (Sars-CoV-2) weist die QS GmbH darauf hin, dass anstehende Audittermine in Absprache mit der jeweiligen Zertifizierungsstelle verschoben werden können. Die Entscheidung für eine Verschiebung der Audits wird seitens der Zertifizierungsstelle nicht generell, sondern unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände vor Ort ( zum Beispiel Quarantäne) getroffen.
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Bei notwendiger Verschiebung Zertifizierungsstelle kontaktieren
Sollte aufgrund der Corona-Situation ein Betrieb nicht auditiert werden können, bittet QS seine Systempartner, umgehend mit der zuständigen Zertifizierungsstelle beziehungsweise dem betreffenden Bündler Kontakt aufzunehmen und das weitere Vorgehen abzustimmen. Nach der erfolgten Meldung wird die Zertifizierungsstelle unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände vor Ort über die Durchführung des Audits entscheiden.
Dreimonatige Verlängerung der QS-Lieferberechtigung möglich
Für Betriebe, bei denen die QS-Zertifizierung ausläuft und die Durchführung eines QS-Audits kurzfristig zur Fortsetzung der QS-Systemteilnahme erforderlich ist, kann die Zertifizierungsstelle in der QS-Datenbank eine dreimonatige Verlängerung der QS-Lieferberechtigung vornehmen. Sollte ein Audit auch nach Ablauf der verlängerten QS-Lieferberechtigung noch nicht möglich sein, wird sich die Zertifizierungsstelle mit QS über das weitere Vorgehen abstimmen.
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