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Bundesrat billigt Verbot

Ausstieg aus dem Kükentöten

Der Bundesrat hat vergangene Woche den Beschluss des Bundestages gebilligt, das routinemäßige Töten von Hühnerküken aus ökonomischen Gründen ab dem Jahr 2022 zu verbieten. Das Verbot wird nun ausdrücklich im Tierschutzgesetz festgeschrieben.

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Ab 2024 werden zudem Eingriffe an einem Hühnerei, die bei oder nach der Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei durchgeführt werden und den Tod des Embryos verursachen, ab dem 7. Bebrütungstag verboten. Gleiches gilt für den Abbruch des Brutvorgangs. Nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand können Hühnerembryos ab dem 7. Bruttag Schmerzen empfinden.

Vorgesehen ist ein zweistufiges Inkrafttreten: Das Verbot für die Tötung von Hühnerküken gilt ab 1. Januar 2022, das Verbot für Eingriffe am Hühnerei und für den Abbruch des Brutvorgangs ab 1. Januar 2024. Ziel ist es, den Legebetrieben Zeit zu geben, sich an die neue Rechtslage anzupassen.

Den Legebetrieben stehen als Alternativen der Einsatz von Zweinutzungshühnern oder die Aufzucht von männlichen Küken zur Verfügung. Bis zum kommenden Jahr soll zudem die frühe Geschlechterbestimmung im Ei parxisreif sein.

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