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SVLFG

Umsetzung neuer Regelungen in der Rindviehhaltung

Unter dem Motto „Die Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung (VSG 4.1) in der Praxis umsetzen“ hatte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) am 19. Oktober nach Mauern und am 5. November nach Aurich zu Informationsveranstaltungen eingeladen.

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Christian Lüschow (5. v. r.) und Manfred Eggers (rechts) führten durch die Informationsveranstaltung in Aurich.
Christian Lüschow (5. v. r.) und Manfred Eggers (rechts) führten durch die Informationsveranstaltung in Aurich. SVLFG
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Nach der Begrüßung berichteten die Rinderexperten der SVLFG in Betrieben über die neuen Regelungen der novellierten Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.1 im Bereich der Rindviehhaltung. Im Zuge dessen gaben sie Orientierungshilfen, wie die Unternehmer die Anforderungen umsetzen können. Bei einem Betriebsrundgang wurden Umsetzungsbeispiele im Stall für einfache technische und möglichst kostengünstige Lösungen gezeigt, hier insbesondere eine Bullenbox und ein Klauenstand.

Durch die Veranstaltungen führten in Mauern Fritz Allinger, Leiter des Dienstleistungszentrums Süd der Prävention, und in Aurich Christian Lüschow, stellvertretender Leiter des Dienstleistungszentrums Nord, der für die fachliche Präsentation an Manfred Eggers, Dienstleistungszentrum Nord, übergab. Anschließend standen sie für Fragen bereit.

SVLFG berät vor Ort

Seit dem 1. April 2021 gilt die novellierte Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.1. Die Neuregelungen schützen Tierbetreuer noch besser. Jedoch hat sich gezeigt, dass viele Unternehmer verunsichert sind, wie sie die erweiterten Anforderungen der VSG 4.1 realisieren können. „Wir möchten die novellierte Fassung der VSG 4.1 im Dialog mit den Landwirten umsetzen. Das wollen wir mit der Beratung vor Ort und den Informationsveranstaltungen erreichen“, fasste Rudolf Heins, Vorstandsmitglied der SVLFG, zusammen.

Mit neuen Regeln tödliche Unfälle reduzieren

Die Tierhaltung ist ein Unfallschwerpunkt in der Landwirtschaft. Allein 2020 ereigneten sich 14.781 meldepflichtige Arbeitsunfälle im Umgang mit Tieren. Von diesen endeten 15 Arbeitsunfälle tödlich. „Die tödlichen Unfälle resultieren aus der direkten Arbeit mit den Tieren. Die Neuerungen der VSG 4.1 sollen dies möglichst verhindern und Leid reduzieren“, so Christian Lüschow.

Gemeinsam Lösungen finden

Der Einladung zu dem Austausch folgten neben Vorstandsmitglied Rudolf Heins auch Claudia Lex, SVLFG-Geschäftsführerin, sowie Bettina Hanfstingl, Mitglied im Öffentlichkeitsausschuss der SVLFG. „Ziel ist es, praxisnahe Lösungen zu finden, die der Arbeitssicherheit und dem Arbeitsschutz dienlich sind. Gleichzeitig sollen sie möglichst kostengünstig, einfach umzusetzen und auf den individuellen Bedarf zugeschnitten sein“, erklärte Claudia Lex.

Informationen zur VSG 4.1 auf www.svlfg.de

Zu den Neuerungen der VSG 4.1 stellt die SVLFG Informationen online unter www.svlfg.de/rinderhaltung bereit. Antworten auf häufig gestellte Fragen stehen zudem unter www.svlfg.de/faq-vsg-4-1.

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