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Afrikanische Schweinepest

Video: Was wird entschädigt?

Im Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen kann die Nutzung von land- oder forstwirtschaftlichen Flächen in Baden-Württemberg beschränkt werden. Im Onlineseminar wird erläutert, welche Nutzungsbeschränkungen für landwirtschaftliche Kulturen möglich sind und wie Ernteverbote und Nutzungsbeschränkungen entschädigt werden können.

von Silvia Rueß erschienen am 19.07.2024
Wildschwein im Nebel. © Budimir Jevtic/Shutterstock.com
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Der Schwerpunkt dieses Onlineseminars, das im Jahr 2020 in Zusammenarbeit im Landesbauernverband in Baden-Württemberg, dem Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband und dem Ministerium Ländlicher Raum in Baden-Württemberg entstand, liegt auf der Entschädigung im Falle einer Nutzungsbeschränkung von Land- und Forstwirtschaftlichen Flächen.

Im Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen haben die Veterinärbehörden die Möglichkeit, die Nutzung von land- oder forstwirtschaftlichen Flächen zu beschränken oder zu verbieten. Im Online-Seminar wir erläutert, welche Nutzungsbeschränkungen für landwirtschaftliche Kulturen möglich sind und wie Ernteverbote und Nutzungsbeschränkungen entschädigt werden können? Der Referent erläutert folgende Punkte:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Arten von Nutzungsbeschränkungen
  • Konsequenzen für betroffene Landwirte
  • Schadensberechnung
  • Entschädigung von Nutzungsbeschränkungen - Beispiele

Hinweis: Das Onlineseminar stammt aus dem Jahr 2020. Einige rechtliche Vorgaben könnten sich geändert haben, die Vorgehensweise ist allerdings immer noch aktuell.

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