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Afrikanische Schweinepest

Drohnen zur Kadaversuche

BLE hat Richtlinie zur Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung überarbeitet. Diese dürfen jetzt auch zur Suche von verendeten Wildschweinen eingesetzt werden.

von Redaktion erschienen am 11.07.2024
Schild: Drohne im Einsatz © Melina Kesel
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Ab sofort dürfen für die Rehkitzrettung geförderte Drohnen auch für die Kadaversuche im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eingesetzt werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat eine entsprechend überarbeitete Richtlinie zur Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung online gestellt.

Wird die Drohne mit Wärmebildkamera entgegen des eigentlichen Förderzwecks zur Suche nach verendeten Wildschweinen benutzt, muss dies der BLE mitgeteilt werden.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Entscheidung. Er hatte bereits nach den ASP-Ausbrüchen bei Wildschweinen in Hessen Mitte Juni Kontakt mit den zuständigen Bundesbehörden aufgenommen und eine entsprechende bundesweit gültige Ausnahmeregelung eingefordert. Entscheidend für die Eindämmung der Tierseuche sei es, Kadaver schnell zu entdecken und zu beproben. Drohnen mit Wärmebildkameras seien besonders effektiv für die Suche, insbesondere in schwer zugänglichen Arealen wie Schilfgürteln.

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