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Freilandhaltung für Geflügel wieder mit Ausnahmen möglich

Für Besitzer von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen ergibt sich aus der neuen, ab 15. Mai 2006 gültigen Verordnung des Bundes und der entsprechenden Umsetzung in Baden-Württemberg, dass Geflügel generell in geschlossenen Ställen oder in einem nach oben hin abgedeckten und seitlich begrenzten Auslauf gehalten werden muss. Dadurch soll der Kontakt mit Wildvögeln vermieden werden. "Es ist wichtig, dass geflügelhaltende Betriebe weiterhin bestmöglich vor einer Infektion mit dem Geflügelpestvirus geschützt werden", sagte hierzu der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR), Peter Hauk in Stuttgart.
Veröffentlicht am
"In bestimmten Gebieten Baden-Württembergs können durch die Veterinärämter bei den zuständigen Landratsämtern und Bürgermeisterämtern der Stadtkreise Ausnahmen hiervon genehmigt werden. Diese Bereiche befinden sich außerhalb von so genannten Risikogebieten wie Feuchtgebieten, geflügeldichten Gebieten und Gebieten, die durch einen aktuellen Geflügelpestfall gemaßregelt sind", erklärte Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Er gehe davon aus, dass die Veterniärämter im Land diese Möglichkeiten ausschöpfen und für die Betriebe außerhalb der Risikogebiete eine allgemeine Ausnahmegenehmigung erteilen. Dies bedeute für die Geflügelhalter, dass sie dem zuständigen Veterinäramt lediglich melden müssten, wenn sie ihre Tiere ins Freie lassen möchten....
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