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Züchtungsarbeit muss honoriert werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 8. Juni entschieden, dass 80 Prozent der Lizenz für zertifiziertes Saatgut zu hoch bemessen und somit nicht angemessen seien. Was jedoch unter angemessen zu verstehen ist, lässt der EuGH weiterhin offen.
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Eine nachvollziehbare Begründung bleibt der EuGH nicht nur Kläger und Beklagtem schuldig, sondern einer gesamten Branche, die sich nachvollziehbare sowie ausgewogene und verbindliche Regelungen für alle gewünscht hätte. Die im BDP organisierten Züchter hoffen jedoch weiterhin auf eine fachlich qualifizierte Auseinandersetzung bezüglich der Nachbaugebührenhöhe, zumal das Urteil des EuGH durch den Bundesgerichtshof auf das zur Zeit streitige Verfahren anzuwenden ist. „Die von den Züchtern über Jahre entwickelten, beständigen Sorten mit immer besseren agronomischen Eigenschaften machen den Nachbau erst lukrativ für die Landwirte“, sagt Dr. Ferdinand Schmitz, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP)....
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