Anträge zur Hagelbeihilfe bis 31. August 2011 stellen
Die Hagelbeihilfe 2011 wird nach Mitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz analog zu den Förderkriterien vom Vorjahr fortgesetzt.
Damit kommt die vom Landesverband Erwerbsobstbau (LVEO) angestrebte Förderung ab einem Mindestprämiensatz von acht Prozent in diesem Jahr nicht zum Tragen. Seit Anfang Juli können für alle Freilandkulturen einschließlich Sonderkulturen Anträge auf Zuwendung zur Hagelversicherungsprämie gestellt werden. Das Land fördert ab einem Prämiensatz von 10,01 Prozent mit 65 bis maximal 80 Prozent Zuschuss. Förderfähig sind Flächen ab 0,3 ha bei Sonderkulturen beziehungsweise 3,0 ha im Ackerbau.
Bei Kern- und Steinobst erhöht sich die Eigenvorsorge auf 15 Prozent der Fläche unter Hagelnetz oder Foliendach. Ansonsten wird die Zuwendung um 50 Prozent vermindert. Ausgenommen von dieser Regelung sind laufende AFP-Anträge 2011.
Die Abwicklung der Hagelbeihilfe erfolgt über den LVEO, Bopserstr. 17, 70180 Stuttgart. Antragsformular und Merkblatt sind im Internet unter www.lveo.de abrufbar oder unter Fax: 0711/2140-350 anzufordern. Einreichungsfrist ist der 31. August 2011. LVEO
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