Ausnahmeregelung bei Abgabe und Erwerb von Konsumgetreide zu Saatzwecken
Aufgrund der enormen Auswinterungen mussten die im Herbst 2011 ausgesäten Winterungen in vielen Regionen in Deutschland umgebrochen werden. Zum Teil wurde im Frühjahr 2012 zur Nachsaat der ausgewinterten Flächen mangels Alternativen zugekauftes Konsumgetreide eingesetzt.
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Die Abgabe und der Erwerb von Konsumgetreide zur Nachsaat stellen gravierende Rechtsverstöße dar. „Die Getreidezüchter erkennen jedoch die unverschuldete Notlage in der Landwirtschaft an und bieten mehrheitlich Landwirten und Händlern eine Ausnahmeregelung an, die dieser außergewöhnlichen Situation Rechnung trägt“, erläutert Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP). Die Abgabe und der Erwerb von Konsumgetreide zu Saatzwecken verstößt gegen geltendes Recht und zieht nach dem Sortenschutzrecht Schadensersatzforderungen in Höhe der vollen Z-Lizenzgebühr (der jeweiligen Sorte) nach sich. „Die Züchter sind um eine gerechte Lösung im Sinne aller Beteiligten bemüht und verzichten nur in...