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Ausnahmegenehmigung für Köder wegen Mäuseplage

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 4. September eine Ausnahmegenehmigung für das Mittel „Ratron Feldmausköder“ zur Bekämpfung von Feld- und Erdmäusen erteilt. Landwirten wird damit für rund drei Monate gestattet, das chlorphacinonhaltige Mittel oberflächlich auszubringen in Getreide, Raps, Klee, Kleegras, Luzerne, bei Gräsern zur Saatguterzeugung sowie in Wiesen und Weiden.
Veröffentlicht am
Die Genehmigung ist an enge Anwendungsbestimmungen geknüpft: So muss der zuständige Pflanzenschutzdienst die Notwendigkeit der Maßnahme bestätigen und die Anwendung anordnen. Dabei muss sich der Pflanzenschutzdienst im Hinblick auf geschützte Wirbeltierarten, wie zum Beispiel den Feldhamster, mit den zuständigen Naturschutzbehörden abstimmen. Außerdem darf das Mittel nicht in Häufchen ausgelegt und nicht auf unbewachsenen Flächen ausgestreut werden. Damit wird das Risiko vermindert, dass andere Tiere den Köder aufnehmen. In weiten Teilen Deutschlands ist es in diesem Jahr zu einer starken Vermehrung von Feld- und Erdmäusen gekommen. Zur Nahrung der Tiere gehören Gräser, Kräuter und auch Baumrinde. Entsprechend richten sie Schäden in...
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