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Zulassung für Pflanzenschutzmittel verlängert

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden zur Überbrückung der Zeit bis zu einer erneuten Zulassung erteilt, wenn die Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist. Die für den Acker-, Obst- und Gemüsebau bedeutsamen Mittel sind in der Tabelle zusammengestellt:

Präparat (Wirkstoff) Zulassung verlängert bis:
Fluxyr 200 EC, AgriChem Fluroxypyr (Fluroxypyr) 30.06.2014
Lentagran WP (Pyridat) 31.07.2014
Credo, InnoProtect Credo (Chlorthalonil + Picoxystrobin) 31.10.2016
Spruzit Neu u.a.  (Pyrethrine) 30.06.2014
Phostoxin WM u.a. (Aluminiumphosphid) 30.06.2014
Itcan (Maleinsäurehydrazid) 31.10.2017
Neo-Stop L500, Neonet 500 HN (Chlorpropham) 31.10.2014

Zulassungserweiterung
Dantop (Wirkstoff: Clothianidin 500 g/kg) ist neu gegen Blattläuse und Zikaden in frischen Kräutern (Gemüsebau) im Freiland mit 0,15 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha nach Artikel 51 zugelassen. Maximal eine Anwendung bei Befallsbeginn. Wartezeit sieben Tage. Die Behandlung darf nur an Pflanzen erfolgen, die im Jahr der Behandlung nicht mehr zur Blüte kommen (NB501).

Zulassung für Notfallsituationen
LMA (Wirkstoff: Aluminiumkaliumsulfat) hat eine Zulassung nach Artikel 53 der EU-Verordnung in Kernobst gegen Feuerbrand für 120 Tage erhalten. Das Mittel darf ab dem 1. April 2014 bis zum 29. Juli 2014 mit 10 kg/ha und je Meter Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe bei Infektionsgefahr nach Warndienstaufruf gespritzt oder gesprüht werden. Ab Beginn bis abgehende Blüte sind drei Anwendungen, nach Hagel eine weitere Anwendung bis zum Stadium 81 (Beginn der Fruchtreife) zulässig.

Quelle: Amtlicher Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart/Redaktion BWagrar

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