Erhaltung von Grünland
Bauernverband: Kooperieren statt Unterschutzstellen
Die Aufrechterhaltung einer wirtschaftlichen Nutzung ist der Garant für den dauerhaften Erhalt des Grünlandes. Dies ist jedoch nicht erreichbar durch Unterschutzstellungen und neue Auflagen, erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) am 2. Juli 2014 anlässlich des Grünland-Reports des Bundesamtes für Naturschutz.
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Die Grenzen des Ordnungsrechts beim Erhalt des Grünlandes sind nach Auffassung des DBV bereits überschritten, denn erst kürzlich wurden die Vorgaben zum Schutz des Grünlandes im Rahmen der Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik deutlich verschärft und sogar strenger umgesetzt als EU-rechtlich erforderlich. In vergangenen 20 Jahren Naturschutzgebiete verdreifacht „In den vergangenen 20 Jahren wurden die Naturschutzgebiete verdreifacht, FFH- und Vogelschutzgebiete wurden neu ausgewiesen. Hier sollte der Naturschutz nachdenken, ob die Instrumente Schutzgebiete und Auflagen wirklich weiterhelfen. Besser ist es, mit Landwirten vor Ort beim Thema Grünlanderhaltung zusammenzuarbeiten“, erklärte der stellvertretende...