Sachkunde Pflanzenschutz
Kein Nachweis für einfache Hilfstätigkeiten nötig
Für einfache Hilfstätigkeit im Pflanzenschutz ist nach dem Pflanzenschutzgesetz kein Sachkundenachweis notwendig. Das Ministerium hat jetzt solche Hilfstätigkeiten aufgelistet.
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Nach dem Pflanzenschutzgesetz darf Pflanzenschutzmittel nur anwenden, wer sachkundig ist. Kein Sachkundenachweis für einfache Hilfstätigkeiten Ein Sachkundenachweis ist für die Ausübung einfacher Hilfstätigkeiten nicht erforderlich, wenn sie unter Verantwortung und Aufsicht durch eine sachkundige Person ausgebübt werden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) hat nun eine Liste solcher einfachen Hilfstätigkeiten veröffentlicht, für die kein Sachkundenachweis im Pflanzenschutz notwendig ist und die in Baden-Württemberg als Regelbeispiele gelten. Die Liste finden Sie anbei als Download.