Goldor Bait 2015 im Notfall zugelassen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Goldor Bait (Wirkstoff: Fipronil) wieder zur Bekämpfung des Drahtwurms in Kartoffeln aufgrund der Notfallsituation befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel darf ab dem 1. Februar 2015 bis zum 1. Juni 2015 auf Flächen mit Starkbefall nach Warndienstaufruf mit 10 kg/ha beim Legen der Kartoffeln als Bandapplikation in die Pflanzfurche mit sofortiger, vollständiger Überdeckung gestreut werden.
Der Betriebsleiter ist verpflichtet, die zur Anwendung vorgesehenen Flächen mindestens 48 Stunden vor der Anwendung des Mittels Imkern bekannt zu geben, deren Bienenstände sich im Umkreis von 60 Metern um die Behandlungsflächen befinden. Die Anwendung ist mit einem allgemeinen Bienenmonitoring oder bevorzugt durch konkrete Versuchsanstellungen zu begleiten. Näheres ist mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit abzustimmen.
Die Ausbringung muss mit einem Gerät erfolgen, das in die Pflanzenschutzgeräteliste als Granulatstreugerät eingetragen ist. Keine Ausbringung bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s. Zu Oberflächengewässern muss ein Abstand von zehn Metern eingehalten werden. Die Dosiereinrichtung des Granulatstreuers ist rechtzeitig, spätestens jedoch vier Meter vor Erreichen des Vorgewendes auszuschalten, um eine vollständige Bedeckung des Granulates sicherzustellen. Das Mittel muss vollständig in den Boden eingearbeitet beziehungsweise mit Erde abgedeckt werden. Bleiben Granulatkörner auf der Bodenoberfläche liegen, müssen sie (auch außerhalb der Anbaufläche) in weiteren Arbeitsgängen eingearbeitet oder entfernt werden.
Bei gleichzeitiger Ausbringung von Flüssigbeizen ist darauf zu achten, dass sich an den Aggregaten kein angefeuchtetes Granulat ansammelt und an der Bodenoberfläche abgestreift wird.
Tipp der Redaktion: Wer das Mittel einsetzen möchte, sollte es rechtzeitig bestellen. Das BVL hat bundesweit eine Menge von 160 Tonnen Goldor Bait genehmigt. Das reicht für 16.000 Hektar.
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